31. Mai 2013

Nicht die Leser sind das Problem

Ein Zitat vorangestellt:
... das problem sind nicht die leser die ohne die anleitung von journalistischen wegweisern verblöden und verlernen für qualität zu zahlen. das problem sind die verlage die für einzelartikel im online-einzelverkauf meinen mehrere euro abrufen zu können, die selten faire und niedrigschwellige abo-pakete anbieten und oft die gleichen absurden kündigungsfristen und abo-bedingungen anbieten wie bei ihren print-pendants.
das problem sind nicht leser die etwas verlernen, sondern leute wie jakob augstein, die keine attraktiven angebote gebacken bekommen. ...
Das ist ziemlich passrecht zu dem, was die OZ schrottline veranstaltet und wohl ihre Leser für bereits verblödet hält. Anders ist kaum zu verstehen, warum der OZ-Verlag die Preiserhöhung für das Schrottline-Abo so anpreist:
Das ist recht bösartig, denn
1. erhalten Abonnenten nicht den vollen Umfang dessen, was die OZ ablässt, also nur eine von zehn Lokalausgaben, und 
2. gilt der Preis von 8,95 Euro nur, wenn eine Abolaufzeit von 18 Monaten abgeschlossen wird, sonst 13,95 Euro.


Nur so nebenbei: Die Mindestlaufzeit beträgt sechs Monate.

Kommt alles nicht so drauf an im Hochwertblättle. Wer tatsächlich ein 18-Monatsabo abschließt, muss damit rechnen, dass der Abopreis bereits nach sechs Monaten erhöht wird; steht so in den AGB:
... Die Anbieterin ist berechtigt, das monatliche Nutzungsentgelt gemäß der Preisliste zu erhöhen etwa bei Erweiterungen und Hinzufügung weiterer Funktionen zur E-Paper, bei einer erforderlichen Erweiterung der zum Betreiben der E- Paper notwendigen Serverinfrastruktur (etwa zu deren Anpassung an neue technische Rahmenbedingungen), als auch zur Anpassung bei nicht unerheblich gestiegenen Bereitstellungskosten der Anbieterin für die E-Paper (Personalkosten etc.). Eine Preiserhöhung ist nur einmal alle sechs Monate zulässig und ist dem Kunden mindestens einen Monat vor deren Wirksamkeit beim Log-In-Vorgang zur E-Paper mitzuteilen. ...
Heißt, alle halbe Jahr kann der Verlag den Abopreis erhöhen.
Übrigens hat der Abonnent nicht Wahl der Zahlungsweise; die bestimmt der Verlag:
... Die Zahlung des Nutzungsentgelts erfolgt ausschließlich per Lastschrifteinzugsverfahren (Einzugsermächtigung). ...
Natürlich kann der Abonnent nicht einen Teil des Abopreises zurückfordern, wenn ihm Märchen verkauft werden, ihm Langweiliges oder längst Bekanntes angedreht wird. Nicht einmal in diesen Fällen gibt es Geld zurück:
Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen des Internet bei Providern oder bei fremden Netzbetreibern ...
Dies glaube ich nicht eine Sekunde, der Abonnent solls schlucken:
Die E-Paper-Ausgaben sind 1:1-Kopien der gedruckten Zeitungsausgaben. Deshalb ist sie erst und nur verfügbar, wenn die gedruck-te Ausgabe produziert wurde. Die E-Paper-Software bearbeitet nachts automatisch die digitalisiert vorliegende Printausgabe der Lokalausgaben der Ostsee-Zeitung. Diese Bearbeitung ist gegen 6.00 Uhr morgens abgeschlossen; ab dann stehen die E- Paper-Ausgaben des aktuellen Erscheinungstages im Internet zur Verfügung. ...
 Ich vermute, es geht allein darum, die Schrottline-Leser nicht den Druckausgabe-Lesern vorzuziehen.

Noch etwas nebenbei: Nirgendwo konnte ich lesen, ob und wenn ja, unter welchen Bedingungen Einzelartikel gekauft werden können. Einzelartikel verscherbeln, macht nämlich Mühe - per Einzugsermächtigung.

Geht Pleite.

1 Kommentar:

  1. Wasserprawda19.6.13

    Die neue Herangehensweise der Wasserprawda ist doch gut, so braucht man jetzt in Informationsportalen nicht mehr den Schrott von der OZ zu lesen. Gott seis es gedankt.

    Das ist der typische Schuss ins Knie. je mehr sich die Medien im Internet abschotten, um so weniger Leser erreichen sie.

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