15. März 2012

Der faszinierende Witz mit dem Verlangen nach Urheberrecht

Felix Schwenzel las einen zusammengeschusterten Artikel auf Spon. Die Eigenleistung bestand im Zusammenstückeln von z.T. nutzlosem Quark (Kommt Ihnen bekannt vor?):
... was hat spiegel-online also genau getan?
einen absatz geschrieben in dem steht, dass jemand einen brief schrob. ein absatz in dem zusammengefasst steht was in dem brief stand. einen absatz mit einer platitüde („viele reaktionen“) und zwei zitaten von fernsehjournalisten. ein absatz mit weiteren reaktionen. drei absätze übersetzte zitate aus dem brief. ein absatz in dem eine sprecherin von goldman sachs zitiert wird. ein absatz mit einer einschätzung der lage von goldman sachs, wahrscheinlich aus presseagenturmeldungen rausgeschnipselt und ein weiterer absatz mit zitaten aus dem brief.
das soll jetzt keine kritik oder ein text über den spiegelverlag werden, ich finde den spon-brief-agentur-mashup total OK. tägliches journalistisches handwerk („was machst du beruflich?“ „zusammentragen und zusammenstückeln.“).
Kommt Ihnen als OZ-Leser das bekannt vor?

Daraufhin meinte er:
faszinierend finde ich nur, dass verleger heutzutage für soetwas einen besonderen schutz zu beanspruchen versuchen. die arbeit von zusammenträgern und zusammenstücklern soll nach ansicht der verlage (die mit soetwas hoffen werbung besser verkaufen zu können) von einem „leistungsschutzrecht“ gedeckt werden. die verlage meinen, dass niemand anders ausser ihnen selbst mit solchem patchwork geld verdienen dürfe. das leistungsschutzrecht soll auch für „journalistische inhalte“ gelten, die zu 90 prozent aus zusammengeklauten zusammengetragenen material bestehen. die verleger selbst bezahlen (ausser den nachrichtenagenturen und dem zusammenstücklern autoren) niemanden und bedienen sich freizügig an den inhalten anderer. wenn ihnen das selbst passiert, nennen sie es oft diebstahl oder unrechtmässige kommerzielle nutzung und wollen lizenzgebühren dafür sehen.
mir scheint es absurd, lizenzgebühren für etwas zu verlangen, für das man selbst keine lizenzgebühren zu zahlen bereit ist. vielleicht können wir über das leistunsgschutzrecht nochmal reden, wenn verlage für interviews (also das absaugen von geistigem eigentum aus interviewpartnern), tweets des tages auf dem titelblatt oder paraphrasierungen von fremden inhalten (aus zeitungen, büchern, fernsehen oder blogs) lizenzgebühren oder honorare zahlen.
zumal ordentliche journalistische arbeit heutzutage ja auch bei einer veröffentlichung im internet durch das urheberrecht geschützt ist. auch wenn die verlage auch das sehr eigennützig und selbstverliebt auslegen.

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