20. März 2010

OZ verstößt schwerwiegend gegen Pressekodex

Das geht ja Schlag auf Schlag:

Hier hatte ich im September 2009 berichtet, dass der jetzige Greifswalder Lokalchef, damals noch Redaktionsbenjamin, einen nicht stattgefundenen Auftragsmord bis zum Erbrechen ausschlachtete, dabei einen Mann in einen Killer (Mörder) verwandelte und die Betroffene, die unermordert blieb, vorführte (und sie sich vorführen ließ), ohne neue Informationen bieten zu können.

Nun hat der Deutsche Presserat der Ostsee-Zeitung eine Missbilligung dafür ausgesprochen, dass sie den Mann vorverurteilte, als er im Text als Killer (Mörder) bezeichnet wurde (Pressekodex, Ziffer 13, Richtlinie 13.1).

Aus den Erwägungen des Presserates:

Das Gremium ist aber einstimmig der Ansicht, dass die Redaktion die Kriterien der Verdachtsberichterstattung ... in dem Beitrag nicht durchgängig beachtet hat. Die Berichterstattung erfolgt nicht frei von Vorverurteilungen des festgenommen Ehemanns. ... Nicht nur hier, sondern auch in anderen Passagen des Textes ... werden Vorwürfe, die ein Gericht nicht abschließend geklärt hat, als Tatsachen dargestellt. Hier hat die Redaktion ... nicht ausreichend zwischen Verdacht und erwiesener Schuld unterschieden.

Das ist das Ergebnis der Erwägungen:

Presseethisch bewertet der Ausschuss den Verstoß gegen die publizistischen Grundsätze so schwerwiegend, dass er ... eine Missbilligung ausspricht.
Dann empfiehlt das Gremium, als Ausdruck fairer Berichterstattung die Missbilligung zu veröffentlichen.
Ausschlaggebend für die Wahl der Maßnahme ist für den Ausschuss, dass es sich um besonders schwerwiegende Vorhaltungen handelt, die noch nicht bewiesen werden konnten.

Stammleser dieses Blogs wissen, dass diese wie alle anderen Entscheidungen des Presserates (der Freiwilligen Selbstkontrolle der Presse) keinerlei Sanktionen beinhalten.
Erst wenn z.B.
ein Hinweis des Presserates mit 5000 Euro,
eine Missbilligung mit 20000 Euro und
eine Rüge mit 50000 Euro
sanktioniert würde, änderte sich auch sehr schnell die Arbeitsweise in den Redaktionen. Da alles wie bisher bleibt, bleibt der Presserat ein Feigenblatt der Presse und in den Redaktionen wird sich nichts ändern.

Nochmals zur Erinnerung:

Dazu passend noch dieser inzwischen gelöschte Twitterverkehr zwischen dem Sturkturbenjamin und dem Fleischervorstadtblogger über den Pressekodex. Besonders bedrückend, weil Selbstüberschätzung mit Arroganz verpaart ist:

Man kann nicht einfach irgendeine VÖ (Veröffentlichung) in die Welt setzen!

1 Kommentar:

  1. Anonym25.3.10

    Alles richtig und auch wohl korrekt so, aber der betreffende Mann hat nichts davon. Denn die OZ ist auch Schuld dran das sein leben zerstört wird. Finanziell auf jeden Fall

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